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Nachhaltigkeit in Betrieben abbilden mit den Standards des GreenSign Instituts

Als Programmeigner definieren wir Kriterien für nachhaltige Betriebsführung in den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die Kriterien eines Standards sind für definierte Anwendungsbereiche festgelegt: 

Näheres zu den jeweiligen Anwendungsbereichen sind den Programmbeschreibungen der jeweiligen Standards zu entnehmen.
Die Kriterien werden von GreenSign branchenbezogen und unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt. Dabei fließen Rückmeldungen aus der Praxis und von relevanten Stakeholdern kontinuierlich ein. Jede Programmstruktur ist auf die Anforderungen der jeweiligen Branche zugeschnitten. Um Aktualität und Praxisnähe zu sichern, werden die Programme regelmäßig und anlassbezogen überprüft und weiterentwickelt.
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Zertifizierte Unternehmen

Was sind die Standards GreenSign?

Die Kriterienkataloge des GreenSign Zertifizierungsprogramms bilden die drei Säulen der Nachhaltigkeit ab: Ökologie, Soziales und Ökonomie. 

    Jeder Katalog gliedert sich in zehn Kernbereiche:
    • Energie
    • Wasser
    • Abfall
    • Einkauf
    • Biodiversität & kulturelles Erbe
    • Regionalität & Mobilität
    • Soziale Verantwortung
    • Management & Kommunikation
    • Qualitätsmanagement & nachhaltige Entwicklung
    • Wirtschaftliche Verantwortung

    Die Struktur der Kernbereiche basiert nicht auf externen Vorgaben oder Normen, sondern wurde gezielt für die praktische Relevanz in der Branche entwickelt. In jedem Bereich gibt es verpflichtende Anforderungen und Entwicklungskriterien. So setzt du klare Mindeststandards und schaffst zugleich Potenzial für die kontinuierliche Weiterentwicklung deines Betriebs.

    Die komplette Struktur von der Beschreibung der Kriterien über Anwendungshinweise bis hin zu Bewertungslogik und Gewichtung, ist für jedes Programm dokumentiert und veröffentlicht.

    Der Zertifizierungsprozess folgt einem einheitlichen Ablauf:

    1. Selbstauskunft
    2. Nachweisführung
    3. Unabhängiges Audit (vor Ort)
    4. Zertifikatsentscheidung

    So schafft GreenSign nachvollziehbare und klare Standards für das nachhaltige Führen deines Betriebes.

    Für welche Betriebe und Organisationen gelten die GreenSign Standards?

    GreenSign Hotel Logo

    GreenSign Hotel

    Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Beherbergungsbetriebe gemäß Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) mit mindestens zehn Betten. Campingplätze sind ausgenommen. Das Programm ist sowohl auf individuell geführte Betriebe als auch auf zentral gesteuerte Betriebe innerhalb von Gruppen anwendbar. Der geografische Geltungsbereich ist weltweit – ausgenommen sind lediglich Länder mit regulatorischen, politischen oder sicherheitsrelevanten Einschränkungen, die ein regelkonformes Zertifizierungsverfahren unmöglich machen.
    GreenSign Gastro Logo

    GreenSign Gastro

    Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Betriebe der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008, Abschnitt 56). Dazu zählen Restaurants, Cateringbetriebe sowie Kantinen, Mensen und Betriebsrestaurants. Das Programm ist sowohl auf individuell geführte Betriebe als auch auf zentral gesteuerte Betriebe innerhalb von Unternehmensgruppen anwendbar. Der geografische Geltungsbereich ist weltweit – ausgenommen sind lediglich Länder mit regulatorischen, politischen oder sicherheitsrelevanten Einschränkungen.
    GreenSign Office Logo

    GreenSign Office

    Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Unternehmen und Organisationen, deren betriebliche Tätigkeit überwiegend in Büro- und Verwaltungsstrukturen erfolgt. Unternehmen mit gemischten Betriebsstrukturen können teilnehmen, sofern die administrativen Prozesse klar abgrenzbar sind. Ausgenommen sind Unternehmen mit Kerntätigkeit in Produktions-, Werk-, Lager- oder Logistikprozessen. Das Programm ist auf individuell und zentral gesteuerte Organisationen anwendbar. Der geografische Geltungsbereich ist grundsätzlich international.

    Welche Zertifizierungsstellen gibt es und welche Anforderungen müssen sie erfüllen?

    Akzeptierte Zertifizierungsstellen

    Für die Konformitätsbewertungsprogramme GreenSign Hotel, GreenSign Gastro und GreenSign Office sind ausgewählte Zertifizierungsstellen zugelassen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Zertifizierungsstelle richtet sich nach dem Land, in dem der zu zertifizierende Betrieb seinen Firmensitz hat.

    Anforderungen an Zertifizierungsstellen

    Zertifizierungsstellen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
    • Nachweis über Objektivität und Unabhängigkeit
    • Jährlicher Austausch mit dem Programmeigner zur Weiterentwicklung
    • Auditdurchführung und Reviews durch qualifizierte Auditoren gemäß DIN EN ISO 19011 und den definierten Anforderungen des Konformitätsbewertungsprogramms

    Anforderungen an Auditoren

    Auditoren müssen folgende Qualifikationen nachweisen:
    • Ausgebildeter Auditor nach DIN EN ISO 19011 (nachweisliche Ausbildung inklusive Prüfung)
    • Sprachkompetenz für die Audit-Sprache (fließend sprechen)
    • Fachliche Branchenkompetenz: Sekundäre Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit, oder tertiäre Berufsausbildung mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit
    • Ausbildung in DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder branchenspezifischem Standard, oder DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder DIN ISO 50001 (Umwelt-/Energiemanagement), oder SA 8000 oder DIN EN ISO 45001 (Sozialmanagement)
    • GreenSign Training für Auditoren Module 1–3 (ggf. Modul 4 bei Nutzung des Online-Tools)

    Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die Qualifikation aller Auditoren spätestens alle drei Jahre zu prüfen. Zusätzliche Überprüfungen erfolgen bei Kundenrückmeldungen oder bei Änderungen des Zertifizierungsprogramms.

    Qualitätssicherung durch den Programmeigner

    Der Programmeigner überwacht die Tätigkeit der lizenznehmenden Zertifizierungsstellen durch:

    • Stichprobenartige Überprüfung, ob der definierte Geltungsbereich korrekt angewendet wurde
    • Einsicht in Auditunterlagen, Auditbericht und Zertifikatsdokumentation zur Bewertung der Nachvollziehbarkeit und fachlichen Richtigkeit
    • Überprüfung der eingesetzten Auditoren hinsichtlich Qualifikation, Kompetenzprofil und dokumentierter Auditpraxis
    • Angemeldete Begleitaudits bei regulären Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Umsetzung programmbezogener Anforderungen
    Die Ergebnisse dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen können Auflagen, Korrekturmaßnahmen oder Anpassungen der Zusammenarbeit begründen.

    Q&A – Häufig gestellte Fragen

    Warum gibt es das GreenSign-Zertifizierungsprogramm?

    Der Programmeigner legt in Kriterienkatalog fest, welche Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales für eine nachhaltige Betriebsführung zu erfüllen sind und wie die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen ist. Eine erfolgreiche Zertifizierung weist nach, dass ein Betrieb die definierten Mindestanforderungen erfüllt und deren Erfüllung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle verifiziert wurde.

    Das Zertifikat bestätigt somit die Konformität des Betriebs mit den im Zertifizierungsprogramm  festgelegten Anforderungen auf Basis eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens und weist aus: „Der zertifizierte Betrieb hat mit der Erteilung dieses Zertifikats nachgewiesen, dass der Betrieb nach den Anforderungen des Standards GreenSign in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig geführt wird.“

    Wann erhält ein Betrieb ein Zertifikat?

    Ein Betrieb erhält das Zertifikat, wenn er nachweist, dass die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt sind. Gravierende Nicht-Konformitäten (K.O.-Kriterien) sind das Unterschreiten von 50% der möglichen Gesamtpunktzahl oder das Nicht-Erfüllen mindestens eines als verpflichtend gekennzeichneten Kriteriums. Werden keine gravierenden Nicht-Konformitäten festgestellt, wird ein Zertifikat erteilt. Andere Nicht-Konformitäten werden im Auditbericht festgehalten und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung.

    Wann darf ein Betrieb das Zertifikat führen?
    Ein Betrieb darf die Zertifizierung und das entsprechende Logo verwenden, solange ein gültiges Zertifikat vorliegt und der Betrieb weiterhin die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt. Während der Zertifizierungslaufzeit ist der Betrieb verpflichtet, alle betrieblichen Veränderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Zertifizierungsentscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung der Zertifizierung ist an die Einhaltung der entsprechenden Nutzungsregelungen gebunden.
    Wann kann ein Zertifikat entzogen werden?
    Ein Zertifikat kann entzogen werden, wenn maßgebliche Anforderungen des Zertifizierungsprogramms nicht mehr erfüllt werden, etwa durch planmäßige Überwachungsaudits oder aufgrund von Meldungen durch Dritte oder den Betrieb selbst. Mit dem Entzug erlischt auch das Recht, die Zertifizierung zu kommunizieren und das Logo zu verwenden.
    Ich habe noch Fragen bzw. Interesse an einer Zertifizierung. An wen kann ich mich wenden?
    Für Fragen zum GreenSign Zertifizierungsprogramm oder dem Prozess kontaktiere die für deine Region zuständige Zertifizierungsstelle. Diese beantwortet dir alle Fragen zum Ablauf, zu Kosten und zur Zertifizierung deines Betriebs.