Nachhaltigkeit in Betrieben abbilden mit den Standards des GreenSign Instituts
GreenSign Institut definiert Standards, die nachhaltige Betriebsführung konkretisieren. Die Kriterien der Standards bilden alle drei Säulen der Nachhaltigkeit ab – Ökologie, Ökonomie und Soziales. Standards oder Konformitätsbewertungsprogramme für nachhaltige Betriebsführung sind derzeit für folgende Geltungsbereiche von GreenSign Institut entwickelt:
Die Kriterien wurden von GreenSign Institut anwendungsbezogen und unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten sowie mit wissenschaftlicher Begleitung entwickelt. Alle Programme werden zyklisch und anlassbezogen überprüft. Hierbei fließen auch Rückmeldungen aus der Praxis und von relevanten Stakeholdern ein.
Bei Änderungen oder Anpassungen der Programme werden alle relevanten Stakeholder im Rahmen von öffentlichen Konsultationen einbezogen
Struktur der Standards GreenSign Hotel und GreenSign Gastro
In den zwei Standards sind jeweils Kriterien definiert, deren Erfüllung ein Betrieb nachweisen muss, um den Anforderungen des Standards gerecht zu werden. Die Kriterien bilden die drei Säulen der Nachhaltigkeit, Ökologie, Soziales und Ökonomie, ab und ergeben damit einen Kriterienkatalog
- Energie
- Wasser
- Abfall
- Einkauf
- Biodiversität & kulturelles Erbe
- Regionalität & Mobilität
- Soziale Verantwortung
- Management & Kommunikation
- Wirtschaftliche Verantwortung
- Qualitätsmanagement & nachhaltige Entwicklung
Die Kriterien können unterschieden werden in verpflichtende Kriterien und Entwicklungskriterien. In den jeweiligen Programmen werden verpflichtende Kriterien gesondert ausgewiesen. Das Erfüllen verpflichtender Kriterien ist unabdingbare Voraussetzung für eine positive Zertifikatsentscheidung. Entwicklungskriterien dienen der Orientierung für weitergehende Möglichkeiten, einen Betrieb nachhaltig zu führen.
Die komplette Struktur von der Beschreibung der Kriterien über Anwendungshinweise bis hin zu Bewertungslogik und Gewichtung, ist für jedes Programm dokumentiert und veröffentlicht.
- Antrag einer Zertifizierung durch den Betrieb und Vertrag mit der Zertifizierungsstelle
- Selbstauskunft/Beantworten des Kriterienkatalogs durch den Betrieb mit der entsprechenden Nachweisführung
- Verifizierung der gemachten Angaben/Überprüfen der Nachweisdokumente durch ein unabhängiges Audit (vor Ort) und Review des Audits bei der Zertifizierungsstelle
- Treffen der Zertifikatsentscheidung durch die Zertifizierungsstelle
Für welche Betriebe und Organisationen gelten die GreenSign Standards?
GreenSign Hotel
GreenSign Gastro
Wer zertifiziert GreenSign Hotel und GreenSign Gastro?
Für die Konformitätsbewertungsprogramme GreenSign Hotel und GreenSign Gastro sind qualifizierte Zertifizierungsstellen verantwortlich. Die Zuständigkeit der jeweiligen Zertifizierungsstelle richtet sich nach dem Programm und dem Land, in dem der zu zertifizierende Betrieb gelegen ist.
Qualifizierte Zertifizierungsstellen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Nachweis über Objektivität und Unabhängigkeit
- Jährlicher Austausch mit dem Programmeigner zur Weiterentwicklung
- Auditdurchführung und Reviews durch qualifizierte Auditoren und den definierten Anforderungen des Konformitätsbewertungsprogramms
Auditoren müssen folgende Qualifikationen erfüllen:
- Ausgebildeter Auditor nach DIN EN ISO 19011 (nachweisliche Ausbildung inklusive Prüfung)
- Sprachkompetenz für die Audit-Sprache (fließend sprechen)
- Fachliche Branchenkompetenz: Sekundäre Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit, oder tertiäre Berufsausbildung mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit
- Ausbildung in DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder branchenspezifischem Standard, oder DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder DIN ISO 50001 (Umwelt-/Energiemanagement), oder SA 8000 oder DIN EN ISO 45001 (Sozialmanagement)
- GreenSign Training für Auditoren muss regelmäßig erfolgreich absolviert werden
Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die Qualifikation aller Auditoren spätestens alle drei Jahre zu prüfen. Zusätzliche Überprüfungen erfolgen bei Kundenrückmeldungen oder bei Änderungen des Zertifizierungsprogramms.
Der Programmeigner überwacht die Tätigkeit der lizenznehmenden Zertifizierungsstellen durch:
- Stichprobenartige Überprüfung, ob der definierte Geltungsbereich korrekt angewendet wurde
- Einsicht in Auditunterlagen, Auditbericht und Zertifikatsdokumentation zur Bewertung der Nachvollziehbarkeit und fachlichen Richtigkeit
- Überprüfung der eingesetzten Auditoren hinsichtlich Qualifikation, Kompetenzprofil und dokumentierter Auditpraxis
- Angemeldete Begleitaudits bei regulären Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Umsetzung programmbezogener Anforderungen
Q&A – Häufig gestellte Fragen
Der Programmeigner legt in Kriterienkatalog fest, welche Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales für eine nachhaltige Betriebsführung zu erfüllen sind und wie die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen ist. Eine erfolgreiche Zertifizierung weist nach, dass ein Betrieb die definierten Mindestanforderungen erfüllt und deren Erfüllung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle verifiziert wurde.
Das Zertifikat bestätigt somit die Konformität des Betriebs mit den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen auf Basis eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens und weist aus: „Der zertifizierte Betrieb hat mit der Erteilung dieses Zertifikats nachgewiesen, dass der Betrieb nach den Anforderungen des Standards GreenSign in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig geführt wird.“
Ein Betrieb erhält das Zertifikat, wenn er nachweist, dass die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt sind. Gravierende Nicht-Konformitäten (K.O.-Kriterien) sind das Unterschreiten von 50% der möglichen Gesamtpunktzahl oder das Nicht-Erfüllen mindestens eines als verpflichtend gekennzeichneten Kriteriums. Werden keine gravierenden Nicht-Konformitäten festgestellt, wird ein Zertifikat erteilt. Andere Nicht-Konformitäten werden im Auditbericht festgehalten und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung.