Nachhaltigkeit in Betrieben abbilden mit den Standards des GreenSign Instituts
Als Programmeigner definieren wir Kriterien für nachhaltige Betriebsführung in den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die Kriterien eines Standards sind für definierte Anwendungsbereiche festgelegt:
Was sind die Standards GreenSign?
Die Kriterienkataloge des GreenSign Zertifizierungsprogramms bilden die drei Säulen der Nachhaltigkeit ab: Ökologie, Soziales und Ökonomie.
- Energie
- Wasser
- Abfall
- Einkauf
- Biodiversität & kulturelles Erbe
- Regionalität & Mobilität
- Soziale Verantwortung
- Management & Kommunikation
- Qualitätsmanagement & nachhaltige Entwicklung
- Wirtschaftliche Verantwortung
Die Struktur der Kernbereiche basiert nicht auf externen Vorgaben oder Normen, sondern wurde gezielt für die praktische Relevanz in der Branche entwickelt. In jedem Bereich gibt es verpflichtende Anforderungen und Entwicklungskriterien. So setzt du klare Mindeststandards und schaffst zugleich Potenzial für die kontinuierliche Weiterentwicklung deines Betriebs.
Die komplette Struktur von der Beschreibung der Kriterien über Anwendungshinweise bis hin zu Bewertungslogik und Gewichtung, ist für jedes Programm dokumentiert und veröffentlicht.
Der Zertifizierungsprozess folgt einem einheitlichen Ablauf:
- Selbstauskunft
- Nachweisführung
- Unabhängiges Audit (vor Ort)
- Zertifikatsentscheidung
So schafft GreenSign nachvollziehbare und klare Standards für das nachhaltige Führen deines Betriebes.
Für welche Betriebe und Organisationen gelten die GreenSign Standards?
GreenSign Hotel
GreenSign Gastro
GreenSign Office
Welche Zertifizierungsstellen gibt es und welche Anforderungen müssen sie erfüllen?
Akzeptierte Zertifizierungsstellen
Für die Konformitätsbewertungsprogramme GreenSign Hotel, GreenSign Gastro und GreenSign Office sind ausgewählte Zertifizierungsstellen zugelassen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Zertifizierungsstelle richtet sich nach dem Land, in dem der zu zertifizierende Betrieb seinen Firmensitz hat.
Anforderungen an Zertifizierungsstellen
- Nachweis über Objektivität und Unabhängigkeit
- Jährlicher Austausch mit dem Programmeigner zur Weiterentwicklung
- Auditdurchführung und Reviews durch qualifizierte Auditoren gemäß DIN EN ISO 19011 und den definierten Anforderungen des Konformitätsbewertungsprogramms
Anforderungen an Auditoren
- Ausgebildeter Auditor nach DIN EN ISO 19011 (nachweisliche Ausbildung inklusive Prüfung)
- Sprachkompetenz für die Audit-Sprache (fließend sprechen)
- Fachliche Branchenkompetenz: Sekundäre Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit, oder tertiäre Berufsausbildung mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit
- Ausbildung in DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder branchenspezifischem Standard, oder DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder DIN ISO 50001 (Umwelt-/Energiemanagement), oder SA 8000 oder DIN EN ISO 45001 (Sozialmanagement)
- GreenSign Training für Auditoren Module 1–3 (ggf. Modul 4 bei Nutzung des Online-Tools)
Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die Qualifikation aller Auditoren spätestens alle drei Jahre zu prüfen. Zusätzliche Überprüfungen erfolgen bei Kundenrückmeldungen oder bei Änderungen des Zertifizierungsprogramms.
Qualitätssicherung durch den Programmeigner
Der Programmeigner überwacht die Tätigkeit der lizenznehmenden Zertifizierungsstellen durch:
- Stichprobenartige Überprüfung, ob der definierte Geltungsbereich korrekt angewendet wurde
- Einsicht in Auditunterlagen, Auditbericht und Zertifikatsdokumentation zur Bewertung der Nachvollziehbarkeit und fachlichen Richtigkeit
- Überprüfung der eingesetzten Auditoren hinsichtlich Qualifikation, Kompetenzprofil und dokumentierter Auditpraxis
- Angemeldete Begleitaudits bei regulären Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Umsetzung programmbezogener Anforderungen
Q&A – Häufig gestellte Fragen
Der Programmeigner legt in Kriterienkatalog fest, welche Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales für eine nachhaltige Betriebsführung zu erfüllen sind und wie die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen ist. Eine erfolgreiche Zertifizierung weist nach, dass ein Betrieb die definierten Mindestanforderungen erfüllt und deren Erfüllung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle verifiziert wurde.
Das Zertifikat bestätigt somit die Konformität des Betriebs mit den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen auf Basis eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens und weist aus: „Der zertifizierte Betrieb hat mit der Erteilung dieses Zertifikats nachgewiesen, dass der Betrieb nach den Anforderungen des Standards GreenSign in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig geführt wird.“
Ein Betrieb erhält das Zertifikat, wenn er nachweist, dass die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt sind. Gravierende Nicht-Konformitäten (K.O.-Kriterien) sind das Unterschreiten von 50% der möglichen Gesamtpunktzahl oder das Nicht-Erfüllen mindestens eines als verpflichtend gekennzeichneten Kriteriums. Werden keine gravierenden Nicht-Konformitäten festgestellt, wird ein Zertifikat erteilt. Andere Nicht-Konformitäten werden im Auditbericht festgehalten und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung.