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Nachhaltigkeit in Betrieben abbilden mit den Standards des GreenSign Instituts

GreenSign Institut definiert Standards, die nachhaltige Betriebsführung konkretisieren. Die Kriterien der Standards bilden alle drei Säulen der Nachhaltigkeit ab – Ökologie, Ökonomie und Soziales. Standards oder Konformitätsbewertungsprogramme für nachhaltige Betriebsführung sind derzeit für folgende Geltungsbereiche von GreenSign Institut entwickelt:

Näheres zu den Anwendungsbereichen sind den Programmbeschreibungen der jeweiligen Standards zu entnehmen.

Die Kriterien wurden von GreenSign Institut anwendungsbezogen und unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten sowie mit wissenschaftlicher Begleitung entwickelt. Alle Programme werden zyklisch und anlassbezogen überprüft. Hierbei fließen auch Rückmeldungen aus der Praxis und von relevanten Stakeholdern ein.

Bei Änderungen oder Anpassungen der Programme werden alle relevanten Stakeholder im Rahmen von öffentlichen Konsultationen einbezogen

Betriebe, die sich bereits für eine GreenSign Zertifizierung entschieden haben
1100 +

Struktur der Standards GreenSign Hotel und GreenSign Gastro

In den zwei Standards sind jeweils Kriterien definiert, deren Erfüllung ein Betrieb nachweisen muss, um den Anforderungen des Standards gerecht zu werden. Die Kriterien bilden die drei Säulen der Nachhaltigkeit, Ökologie, Soziales und Ökonomie, ab und ergeben damit einen Kriterienkatalog 

Jeder Katalog gliedert sich in zehn Kernbereiche:
  • Energie
  • Wasser
  • Abfall
  • Einkauf
  • Biodiversität & kulturelles Erbe
  • Regionalität & Mobilität
  • Soziale Verantwortung
  • Management & Kommunikation
  • Wirtschaftliche Verantwortung
  • Qualitätsmanagement & nachhaltige Entwicklung

Die Kriterien können unterschieden werden in verpflichtende Kriterien und Entwicklungskriterien. In den jeweiligen Programmen werden verpflichtende Kriterien gesondert ausgewiesen. Das Erfüllen verpflichtender Kriterien ist unabdingbare Voraussetzung für eine positive Zertifikatsentscheidung. Entwicklungskriterien dienen der Orientierung für weitergehende Möglichkeiten, einen Betrieb nachhaltig zu führen.

Die komplette Struktur von der Beschreibung der Kriterien über Anwendungshinweise bis hin zu Bewertungslogik und Gewichtung, ist für jedes Programm dokumentiert und veröffentlicht.

Alle Programme definieren ebenfalls den Prozess einer Zertifizierung, die ausschließlich durch qualifizierte und im jeweiligen Programm geschulte Zertifizierungsstellen durchgeführt wird.
  • Antrag einer Zertifizierung durch den Betrieb und Vertrag mit der Zertifizierungsstelle
  • Selbstauskunft/Beantworten des Kriterienkatalogs durch den Betrieb mit der entsprechenden Nachweisführung
  • Verifizierung der gemachten Angaben/Überprüfen der Nachweisdokumente durch ein unabhängiges Audit (vor Ort) und Review des Audits bei der Zertifizierungsstelle
  • Treffen der Zertifikatsentscheidung durch die Zertifizierungsstelle

Für welche Betriebe und Organisationen gelten die GreenSign Standards?

GreenSign Hotel Logo

GreenSign Hotel

Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Beherbergungsbetriebe gemäß Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) mit mindestens zehn Betten. Campingplätze sind ausgenommen. Das Programm ist sowohl auf individuell geführte Betriebe als auch auf zentral gesteuerte Betriebe innerhalb von Gruppen anwendbar. Der geografische Geltungsbereich ist weltweit – ausgenommen sind lediglich Länder mit regulatorischen, politischen oder sicherheitsrelevanten Einschränkungen, die ein regelkonformes Zertifizierungsverfahren unmöglich machen.
GreenSign Gastro Logo

GreenSign Gastro

Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Betriebe der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008, Abschnitt 56). Dazu zählen Restaurants, Cateringbetriebe sowie Kantinen, Mensen und Betriebsrestaurants. Das Programm ist sowohl auf individuell geführte Betriebe als auch auf zentral gesteuerte Betriebe innerhalb von Unternehmensgruppen anwendbar. Der geografische Geltungsbereich ist weltweit – ausgenommen sind lediglich Länder mit regulatorischen, politischen oder sicherheitsrelevanten Einschränkungen, die ein regelkonformes Zertifizierungsverfahren unmöglich machen.

Wer zertifiziert GreenSign Hotel und GreenSign Gastro?

Für die Konformitätsbewertungsprogramme GreenSign Hotel und GreenSign Gastro sind qualifizierte Zertifizierungsstellen verantwortlich. Die Zuständigkeit der jeweiligen Zertifizierungsstelle richtet sich nach dem Programm und dem Land, in dem der zu zertifizierende Betrieb gelegen ist.

Qualifizierte Zertifizierungsstellen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Nachweis über Objektivität und Unabhängigkeit
  • Jährlicher Austausch mit dem Programmeigner zur Weiterentwicklung
  • Auditdurchführung und Reviews durch qualifizierte Auditoren und den definierten Anforderungen des Konformitätsbewertungsprogramms

Auditoren müssen folgende Qualifikationen erfüllen:

  • Ausgebildeter Auditor nach DIN EN ISO 19011 (nachweisliche Ausbildung inklusive Prüfung)
  • Sprachkompetenz für die Audit-Sprache (fließend sprechen)
  • Fachliche Branchenkompetenz: Sekundäre Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit, oder tertiäre Berufsausbildung mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit
  • Ausbildung in DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder branchenspezifischem Standard, oder DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder DIN ISO 50001 (Umwelt-/Energiemanagement), oder SA 8000 oder DIN EN ISO 45001 (Sozialmanagement)
  • GreenSign Training für Auditoren muss regelmäßig erfolgreich absolviert werden

Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die Qualifikation aller Auditoren spätestens alle drei Jahre zu prüfen. Zusätzliche Überprüfungen erfolgen bei Kundenrückmeldungen oder bei Änderungen des Zertifizierungsprogramms.

Der Programmeigner überwacht die Tätigkeit der lizenznehmenden Zertifizierungsstellen durch:

  • Stichprobenartige Überprüfung, ob der definierte Geltungsbereich korrekt angewendet wurde
  • Einsicht in Auditunterlagen, Auditbericht und Zertifikatsdokumentation zur Bewertung der Nachvollziehbarkeit und fachlichen Richtigkeit
  • Überprüfung der eingesetzten Auditoren hinsichtlich Qualifikation, Kompetenzprofil und dokumentierter Auditpraxis
  • Angemeldete Begleitaudits bei regulären Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Umsetzung programmbezogener Anforderungen
Die Ergebnisse dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen können Auflagen, Korrekturmaßnahmen oder Anpassungen der Zusammenarbeit begründen.

Q&A – Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es GreenSign Zertifizierungsprogramme?

Der Programmeigner legt in Kriterienkatalog fest, welche Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales für eine nachhaltige Betriebsführung zu erfüllen sind und wie die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen ist. Eine erfolgreiche Zertifizierung weist nach, dass ein Betrieb die definierten Mindestanforderungen erfüllt und deren Erfüllung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle verifiziert wurde.

Das Zertifikat bestätigt somit die Konformität des Betriebs mit den im Zertifizierungsprogramm  festgelegten Anforderungen auf Basis eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens und weist aus: „Der zertifizierte Betrieb hat mit der Erteilung dieses Zertifikats nachgewiesen, dass der Betrieb nach den Anforderungen des Standards GreenSign in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig geführt wird.“

Wann erhält ein Betrieb ein Zertifikat?

Ein Betrieb erhält das Zertifikat, wenn er nachweist, dass die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt sind. Gravierende Nicht-Konformitäten (K.O.-Kriterien) sind das Unterschreiten von 50% der möglichen Gesamtpunktzahl oder das Nicht-Erfüllen mindestens eines als verpflichtend gekennzeichneten Kriteriums. Werden keine gravierenden Nicht-Konformitäten festgestellt, wird ein Zertifikat erteilt. Andere Nicht-Konformitäten werden im Auditbericht festgehalten und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung.

Wann darf ein Betrieb das Zertifikat führen?
Ein Betrieb darf die Zertifizierung und das entsprechende Logo verwenden, solange ein gültiges Zertifikat vorliegt und der Betrieb weiterhin die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt. Während der Zertifizierungslaufzeit ist der Betrieb verpflichtet, alle betrieblichen Veränderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Zertifizierungsentscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung der Zertifizierung ist an die Einhaltung der entsprechenden Nutzungsregelungen gebunden.
Wann kann ein Zertifikat entzogen werden?
Ein Zertifikat kann entzogen werden, wenn maßgebliche Anforderungen des Zertifizierungsprogramms nicht mehr erfüllt werden, etwa durch planmäßige Überwachungsaudits oder aufgrund von Meldungen durch Dritte oder den Betrieb selbst. Mit dem Entzug erlischt auch das Recht, die Zertifizierung zu kommunizieren und das Logo zu verwenden.
Ich habe noch Fragen bzw. Interesse an einer Zertifizierung. An wen kann ich mich wenden?
Für Fragen zum GreenSign Zertifizierungsprogramm oder dem Prozess kontaktiere die für deine Region zuständige Zertifizierungsstelle. Diese beantwortet dir alle Fragen zum Ablauf, zu Kosten und zur Zertifizierung deines Betriebs.